Was ist Prozessbegleitung?
Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche hat die Aufgabe, Mädchen und Burschen, die Opfer einer Straftat wurden, während eines Strafverfahrens zu unterstützen und innere und äußere Belastungen, die sich durch das Verfahren ergeben, zu reduzieren. Das Opfer soll durch Information und Beratung gestärkt und (erneute) Traumatisierungen durch das Gerichtsverfahren sollen vermieden werden. Da bei Kindern und Jugendlichen die Eltern bzw. die Bezugspersonen eine wichtige Rolle für die psychische Stabilisierung spielen, richtet sich das Angebot der Prozessbegleitung auch an sie.
Seit 1. Jänner 2021 haben auch Kinder und Jugendliche, die ZeugInnen von Gewalt im sozialen Nahraum wurden (Gewalt in der Familie, Gewalt an Kindern), Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, wenn es ihre persönliche Betroffenheit erforderlich macht.
Prozessbegleitung umfasst
die psychosoziale Prozessbegleitung:
- die Information und Beratung über die Folgen einer Anzeige und die Abläufe bei Polizei und Gericht,
- die Aufklärung über und Vorbereitung auf die nächsten Verfahrensschritte,
- die Begleitung zu Einvernahmen bei Polizei, Gericht oder auch Sachverständigen,
- die Betreuung und Unterstützung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens,
- die Vermittlung weiterer Hilfen sowie
die juristische Prozessbegleitung:
- die rechtliche Vertretung des Opfers bei Gericht durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zur Sicherung seiner Opferrechte und
- die juristische Beratung des Opfers.
Prozessbegleitung beginnt bereits vor der Anzeige, um diese gut vorbereiten zu können. Ein Beginn ist aber auch später möglich.
Durch Information, die Unterstützung des Opfers und die Verminderung von Belastungen, die im Zuge des Strafverfahrens durch die Konfrontation mit gewalttätigen oder traumatisierenden Ereignissen auftreten können, leistet Prozessbegleitung einen wichtigen Beitrag für den inneren Prozess der Bewältigung potentiell traumatischer Erlebnisse.
Wie läuft Prozessbegleitung ab?
Prozessbegleitung umfasst das gesamte Strafverfahren. In den verschiedenen Phasen des Verfahrens werden unterschiedliche Schwerpunkte in der Prozessbegleitung gesetzt.