Johanna Dohnal Kinderwohnhaus
- Wohngemeinschaft
Beschreibung
Das Johanna Dohnal Kinderwohnhaus ist eine Wohngruppe speziell für Geschwisterkinder ab sechs Jahren. Aufgrund ihrer aktuellen Situation können diese Kinder nicht in der Herkunftsfamilie leben, da dort ihre Sicherheit, Entwicklung, Pflege, Erziehung und ihr psychisches sowie emotionales Wohl aktuell nicht gewährleistet ist. Der Aufenthalt bzw. die Betreuung in der Wohngemeinschaft kann maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dauern. Es werden Kinder beiderlei Geschlechts aufgenommen.
Die Kinder werden ressourcenorientiert begleitet und unterstützt, um sie in ihrer Selbständigkeit zu stärken. Individuelle Förderung der einzelnen Kinder wird im Rahmen von intensiver Betreuung durch das pädagogische Fachpersonal gewährleistet, welches Mädchen und Burschen im Laufe ihrer Unterbringung in allen Belangen des täglichen Lebens begleitet.
Anzahl der Plätze
Zehn Plätze für Burschen und Mädchen, idealerweise Geschwister
Unterbringungsgründe
- Familiäre Problemsituationen
- Psychosoziale Problem- und Gefährdungssituationen
- Überforderung, Delinquenz, Substanzmissbrauch, etc. der Eltern
- Interventionen der Kinder- und Jugendhilfe
Ablehnungsgründe
- Psychiatrische Erkrankungen
- Schwere körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen
- Fehlende Kooperationsbereitschaft des Herkunftssystems
- Selbst- und Fremdgefährdung
Aufnahmeprozedere
- Anfrage durch die Kinder- und Jugendhilfe
- Abklärung der Sinnhaftigkeit
- Zieldefinition
- Erstgespräch
- Evaluierung der Gruppensituation
Ziel der Unterbringung
Förderung altersadäquater physischer, psychischer und emotionaler Entwicklung, Unterstützung bei Wahrnehmung der eigenen Bedürfnisse, bei Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung, bei Stärkung des Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins, Rückhalt bei der Entwicklung von Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit und altersadäquater Selbstständigkeit. Weiters werden schulische Integration, Aufbau und Pflege eines eigenen sozialen Netzwerkes sowie der sinnvolle Umgang mit Geld gefördert.
Intensive Elternarbeit sowie regelmäßige Besuchskontakte mit und gegebenenfalls Beurlaubungen bei den Kindeseltern sollen dazu dienen, wenn möglich, die Kinder wieder in die Herkunftsfamilie rückzuführen.